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EU-Einigung auf schärfere Asbest-Grenzwerte am Arbeitsplatz

Obwohl Asbest vor nunmehr zwei Jahrzehnten als krebserregend auf EU-Ebene verboten wurde, sind Arbeitnehmer insbesondere im Baugewerbe immer noch diesem bis 1993 wegen seiner Hitze- und Korrosionsbeständigkeit in Baumaterialien verwendeten Gefahrstoff ausgesetzt.

Gerade das Sanierungsaufkommen im Rahmen des Green Deal, mit dem das Ziel ausgegeben wurde, bis zum Jahr 2030 mehr als 30 Millionen ineffiziente Bestandsgebäude zu sanieren, bedeutet, dass dabei auch eine Menge Asbest zu entfernen ist, was eine potenzielle Gefährdung  der Arbeitnehmer im Baugewerbe bedeutet, denn die Exposition gegenüber dem giftigen Mineral Asbest ist nach wie vor die Hauptursache für arbeitsbedingte Krebserkrankungen.

Jetzt haben sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten auf eine Reform der EU-Richtlinie über Asbest am Arbeitsplatz geeinigt, mit der die Asbestgrenzwerte um das Zehnfache gesenkt und neue Messmethoden festgelegt werden.

Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die neuen Grenzwerte in nationales Recht zu überführen, und sechs Jahre, um neue Messverfahren einzuführen.

Weitere Ausführungen zur Einigung und Details zur Reform der Richtlinie erfahren Sie im verlinkten Artikel.