Was ist Asbest?

Fakten und was 2023 wichtig wird

Asbest: Ein stabiler aber gesundheits­schädlicher Baustoff

Asbest ist ein Sammelbegriff für verschiedene faserartige Minerale. Je nach Gestein liegen verschiedene Faserarten mit leicht unterschiedlicher chemischer Zusammensetzung vor, wie bei Weissasbest (Chrysotil), Blauasbest (Krokidolith), Braunasbest (Amosit), Tremolit und Antophyllit.
Durch ihre Beschaffenheit wurden sie bis Ende 1993 technisch vielen Baustoffen zugesetzt, z.B. um den Brandschutz zu verbessern, um flüssige Baumaterialien wie Spachtel, Putze, Farben, Kleber besser zu verarbeiten, oder um die Reißfestigkeit z.B. in Dachpappen zu erhöhen.

In der aktuell nur als Entwurf vorliegenden Novellierung der GefStoffV (Gefahrstoffverordnung) sollen Eigentümer und Eigentümerinnen von Immobilien in die Pflicht genommen Auskunft darüber zu geben, ob im Haus asbesthaltige Baustoffe vorliegen. Das ist immer dann notwendig und verpflichtend, wenn Renovierungen und Umbauten vorgenommen werden. Dies gilt für alle Gebäude, die vor dem Oktober 1993 gebaut worden sind bzw. deren Bau vor diesem Zeitpunkt begonnen hat.

Dazu ist es erforderlich vor den Maßnahmen Proben zu entnehmen, um Gewissheit zu haben, ob Asbest verbaut ist. Wenn auf Proben verzichtet wird, muss der Schutzaufwand für Handwerker und Handwerkerinnen und anderer Dritte so gestaltet sein, als ob Asbest vorliegt.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Probenahme sowie bei der Interpretation der Laborergebnisse und geben Hilfestellungen, wenn ein positiver Asbestbefund vorliegt.

Vorsicht statt Panik

Gefahren für die Gesundheit bestehen nur dann, wenn der Baustoff bearbeitet wird. Gebundener Asbest z.B. in Kleber, Spachtel, Pappen etc. werden ohne zerstörende Eingriffe an der Bausubstanz nicht freigesetzt und schaden deshalb der Gesundheit nicht.

Daher sind Beprobungen vor allem im Zusammenhang mit handwerklichen Tätigkeiten wichtig. Der entstehende asbesthaltige Staub bei der Bearbeitung von asbesthaltigen Baustoffen kann mit einigen Jahrzehnten Verzögerung u.a. eine Fibrose in der Lunge bewirken. Dabei verändert sich das Gewebe stark und kann im schlimmsten Fall zu Krebs in der Lunge und im Lungenfell führen.
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Vier kurze Fragen schnell beantwortet

Der Gesetzgeber erhebt bis Ende 1993 einen Generalverdacht. Unsere eigenen vielen hundert Untersuchungen betätigen, dass Asbest technisch nach 1993 nicht mehr zugesetzt wurde.

Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass in Produkten mit Talkum (Spachtel und Farben und Putze) Asbest als Hintergrundbelastung/geogene Verunreinigung (in sehr sehr geringen Konzentrationen) auch heute noch vorhanden ist. Diese Erkenntnis ist erst nach der Etablierung neuer sensitiver Analysemethoden systematisch dokumentiert.

Die Gesetzgebenden und die Fachkreise arbeiten an einer Lösung, wie mit dieser Herausforderung umzugehen ist.

Unsere Untersuchungen, z.B. dokumentiert im Reader des 13. AGÖF Kongresses von 2022  (‚Geogener Asbest eine Handlungsempfehlung zur einheitlichen Analytik und Einstufung‘) und auch die Erkenntnisse von Kolleginnen und Kollegen deuten darauf hin, dass geogener Asbest bei Umsetzung der Staubvermeidung, z.B. durch Absaugen mit einem Staubsauger der Kategorie H, selbst bei einer Bearbeitung nicht in relevanten Konzentrationen freigesetzt wird.

Ja, das müssen Sie. Wenn Ihr Haus vor dem Oktober 1993 gebaut worden ist, ist dieses Projekt für Handwerker und auch für Sie nur sicher durchführbar, wenn Untersuchungen vorgenommen werden.
Das bedeutet Kostensicherheit, Entsorgungssicherheit und den Schutz für Dritte.

An- und Umbauten sind ein gutes Beispiel dafür, wann wir für eine Inspektion der Bausubstanz hinzugezogen werden.

Ja, auch dann. Schon für Ihre eigene Sicherheit ist es notwendig zu wissen, ob in dem Bereich, in dem die Steckdose eingesetzt werden soll, asbesthaltiger Spachtel verwendet wurde.

Alternativ dazu können Sie aber auch die Steckdose so anbringen lassen, als ob Asbest vorliegt. Dann sind gesetzlich geregelte Asbestschutzmaßnahmen für Asbest umzusetzen.

Wird bei der Laboranalyse Asbest gefunden, muss die Handwerkerin oder der Handwerker entweder

a.) lokal an der zu bearbeitenden Fläche nach den vorgeschriebenen Asbest Schutzmaßnahmen ( Vorschriften der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519) arbeiten.
Dazu müssen die Handwerkenden eine auf Asbest abgestimmte Qualifikation vorweisen, die sie dazu befähigen mit asbesthaltigen Baustoffen zu arbeiten.

b.) Alternativ dazu kann auch eine vollständige Entfrachtung der asbesthaltigen Flächen vorgenommen werden, um nicht bei jeder kleinen Renovierung einen hohen Aufwand mit Begutachtung, enger Handwerkerauswahl, Kostenunsicherheit etc. zu berücksichtigen.
Insbesondere bei Neubezug in eine Wohnung/Haus empfehlen wir bei Asbestnachweis dieses Verfahren.

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