Privatpersonen
Störende Gerüche
Fallbeispiele
Gerüche in Innenräumen
Gerüche im Innenraum sind eine häufige Ursache für Beschwerden. Unangenehme Gerüche gelten nicht nur als belästigend, sondern können das gesundheitliche Wohlbefinden nachhaltig stören. Dabei spielt die Aufenthaltsdauer neben der Intensität des Geruchs im Raum eine wichtige Rolle. Bisher gibt es für Geruchsstoffe im Innenraum noch keine verbindlichen Grenz und oder Richtwerte.
In der Praxis wird sowohl die menschliche Nase als subjektives Bewertungsinstrument, kombiniert mit einer chemischen Raumluftanalytik auf leichtflüchtige Substanzen (VOC) eingesetzt, um den Geruchsauffälligkeiten auf die Spur zu kommen.
Mit dem AGÖF-Geruchsleitfaden wurde eine Hilfestellung erarbeitet, Geruchsintensität, Geruchsqualität, Hedonik (Bewertung eines Geruchseindrucks) und die Akzeptanz zu bewerten. Dabei wird in der Regel zunächst orientierend durch eine Person vor Ort, oder sehr viel besser mit mehreren Prüfenden, der Geruch anhand einer einheitlichen Skala bewertet.
Dabei wird bewertet, wie stark, wie intensiv der Geruch wahrnehmbar ist auf einer Skala von 0 bis 5, wobei 0 „geruchlos“ bedeutet und 5 „sehr starker Geruch“.
Der Geruchseindruck wird ebenfalls anhand einer Skala von -4 „äußerst unangenehm“ bis +4 „äußerst angenehm“ beschrieben.
In speziellen Einzelfällen oder zur Identifizierung von Quellen durch Materialbewertung wird die Geruchsprüfung im Labor durchgeführt.
Geruch in einem Büro
Problemstellung
Nach Einzug in ein renoviertes Bürogebäude treten in einem Büroraum Geruchsbelästigungen auf, die bei der Nutzerin zu gesundheitlichen Beschwerden führen.
Die Frage an uns
Ist der der wahrnehmbare Geruch gesundheitsrelevant? Welche Ursache(n) hat der Geruch und wie kann der Geruch gemindert werden?
Untersuchung
Der Raum und mindestens ein Referenzraum werden vor der Begehung des Sachverständigen 8 Stunden nicht belüftet, um einen möglichen Geruch deutlicher wahrzunehmen.
Bei Betreten des auffälligen Raumes ist ein deutlicher, chemischer Geruch wahrzunehmen (Intensität 3). Dieser Geruch ist in anderen Räumen trotz gleicher Ausstattung nicht feststellbar.
Während der Raumluftmessung auf leichtflüchtige Substanzen, die ca. 20 Minuten dauert, erfährt der Sachverständige, dass in diesem Raum der Oberboden sehr spät verlegt wurde, da der Estrich nicht abtrocknen wollte. Die Öffnung des Oberbodens mit einem kleinen Messer bestätigt den ersten Verdacht, der Geruch ist unterhalb des Oberbodens deutlicher wahrnehmbar. Vorsorglich wird der Oberboden mit Anhaftungen von Kleber und Spachtel ebenfalls beprobt und sensorisch im Labor untersucht.
Ergebnis
In der Raumluft sind auffällige Konzentrationen an 2-Ethylhexanol nachweisbar, die auf eine Quelle hindeuten. Diese chemische Substanz ist entstanden, da der Oberboden auf einem noch zu feuchtem Estrich verlegt wurde. Die untersuchte Materialprobe bestätigt den Verdacht, dass die Quelle der Oberboden/Estrich ist. Toxikologisch abgeleitete Richtwerte für 2-Ethylhexanol wurden nicht überschritten, dennoch hat der Sachverständige aufgrund der Geruchsbelästigung Handlungsbedarf gesehen.
Zur Reduzierung des Geruchs wurde der Oberboden und der Spachtel auf dem Estrich entfernt, der Raum wurde 6 Wochen aufgeheizt und regelmäßig belüftet. Nach einer Erfolgskontrollmessung auf VOC und nach Prüfung durch die Nase des Sachverständigen wurde ein neuer Oberboden verlegt.
Leistungen
- Anfahrt zum Ortstermin
- visuelle und geruchliche Inspektion
- Raumluftuntersuchung auf VOC
- Materialproben halbquantitativ auf VOC
- schriftliches Gutachten
- Kontrollmessungen
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